PKV-Tarifoptimierung nach § 204 VVG
Ihr Beitrag ist gestiegen, aber kündigen wollen Sie nicht? Das müssen Sie auch nicht: Innerhalb Ihrer eigenen Gesellschaft steht Ihnen ein gesetzliches Wechselrecht zu – mit allen Alterungsrückstellungen, die Sie bis heute angespart haben.

Ihr gesetzliches Recht auf einen Tarifwechsel
§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihrer Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihr Versicherer muss diesen Wechsel zulassen – eine Kündigung ist dafür weder nötig noch sinnvoll.
- Der Wechsel findet innerhalb Ihrer Gesellschaft statt – Ihr Vertrag bleibt bestehen
- Ihre angesparten Alterungsrückstellungen werden vollständig angerechnet
- Bei gleichartigem Versicherungsschutz ist keine erneute Gesundheitsprüfung zulässig
- Ihr Eintrittsalter bleibt erhalten, es entstehen keine neuen Wartezeiten
Vier Situationen, in denen sich die Prüfung auszahlt
Wer seit Jahren im selben Tarif versichert ist, zahlt oft für einen Leistungsumfang, den es inzwischen günstiger gibt.
Schwankt Ihr Einkommen, lässt sich der Beitrag über Selbstbehalt und Tarifwahl gezielt an Ihre Lage anpassen.
Auch beihilfekonforme Tarife lassen sich wechseln – der Beihilfesatz Ihres Dienstherrn bleibt davon unberührt.
Nach dem Studium läuft der günstige Einsteigertarif aus. Der Anschlusstarif ist selten der beste, der zur Wahl steht.
In vier Schritten zum günstigeren Tarif
Wir klären unverbindlich, ob sich eine Prüfung in Ihrem Fall lohnt. Dafür brauche ich Ihre aktuelle Beitragsrechnung und den Versicherungsschein.
Ich vergleiche Ihren Bestandstarif mit allen wechselbaren Tarifen derselben Gesellschaft – Leistung gegen Leistung, nicht nur Beitrag gegen Beitrag.
Sie entscheiden, welche Variante Sie wollen. Den Wechselantrag bereite ich vor und begleite die Korrespondenz mit dem Versicherer.
Der neue Tarif tritt in Kraft, Ihre Alterungsrückstellungen wandern mit. Was sich ändert, bekommen Sie schriftlich von mir.
Ein niedrigerer Beitrag ist nicht automatisch der bessere Vertrag
Enthält der Zieltarif mehr als Ihr bisheriger, darf der Versicherer dafür prüfen – aber nur für diesen Teil.
Der billigere Tarif ist nicht automatisch der bessere. Was wegfällt, muss zu Ihrem Leben passen.
Ein deutlich niedrigerer Beitrag wird oft über einen höheren Selbstbehalt erkauft. Das kann sich lohnen – muss es aber nicht.
Wer selten Rechnungen einreicht, bekommt oft Beiträge zurück. Beim Wechsel gehört diese Rechnung mit auf den Tisch.
Das Thema im Video
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist auch außerhalb der Beratung ein Thema. Der folgende Beitrag stammt von einem Dritten und gibt dessen Sicht wieder – er erklärt das Grundprinzip gut, ersetzt aber keine Prüfung Ihres eigenen Vertrags.

Sie wollen erst in die private Krankenversicherung wechseln?
Die Tarifoptimierung ist für Bestandskunden gedacht. Wenn Sie noch gesetzlich versichert sind, führt Ihr Weg über die Vollversicherung.
Zahlen Sie zu viel für Ihre PKV?
Ich prüfe Ihren Tarif unverbindlich und sage Ihnen ehrlich, wenn sich ein Wechsel nicht lohnt.